Fluggebiete – Übersicht

In unseren Geländen gilt grundsätzlich:

  • Hinweistafeln sind zu beachten.
  • Das Mitführen eines Höhenmessers ist vorgeschrieben.
  • Bei Anwesenheit eines Startleiters sind dessen Anordnungen zu befolgen.
  • Bei Helikoptereinsatz herrscht Startverbot.
  • Der Flugbetrieb darf frühestens zwei Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen und der letzte Start darf spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
  • Wir hinterlassen keinen Müll, gehen respektvoll mit unseren Mitmenschen und der Natur um, und vermeiden vor allem auch Flurschäden in benachbarten Grundstücken.
  • Wer sich sportlich betätigen und sein Auto stehen lassen möchte, findet zu jedem Fluggebiet auch die Fußwegbeschreibung zu den jeweiligen Startplätzen. Alle Wege sind mit unseren Wegweisern ausgeschildert.

Voraussetzung für alle Piloten:

  • Besitz des Luftfahrerscheins A Gleitsegel (A-Schein)
  • Vorschriftsmäßige Ausrüstung mit gültigem Check
  • Gültige Versicherung
  • Jeder Pilot muss vor dem ersten Start eine Einweisung in das Fluggelände durch ein Vereinsmitglied erhalten haben.
  • Zuschauer dürfen sich nicht innerhalb der Start- und Landeplätze aufhalten. Lebensgefahr!
  • Notrufnummer: Rettungsleitstelle Ortenau bzw. Freudenstadt je nach Empfang über Tel. 112
  • Gastflieger sind uns jederzeit herzlich willkommen! Bei Flugwetter werdet ihr in der Regel jemanden von uns am Startplatz antreffen, der Euch mit notwendigen Informationen sowie Tageskarten versorgen kann. Eine weitere Absprache im Vorfeld ist nicht notwendig.
  • Vor dem ersten Flug zu entrichtende Startgebühr – vorort als Papierkarte oder Paypal:
    • 5,- Euro Tageskarte
    • 60,- Euro Jahreskarte
  • Private Passagierflüge von Gastfliegern bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Vorstandschaft.
  • Für gewerbliche Passagierflüge bedarf es einer vertraglichen Grundlage mit dem Verein und daher bitten wir ausdrücklich um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Vorstand!
  • Auswärtige Flugschulen melden sich für eine vorherige Absprache ebenfalls beim Vorstand.
  • Sollte Fehlverhalten (zB Verstoß gegen Vereinsvorgaben, PKW Fahrten zu Startplätzen trotz Fahrverbots in den Wäldern oder Verschmutzung der Umwelt) oder eine Gefährdung durch einen Piloten für sich selbst oder andere beobachtet werden, droht ein Startverbot.

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Oppenau West /
Zuflucht

Dein Ansprechpartner: Luca Mast
 

Oppenau Süd /
Sandkopf

Dein Ansprechpartner: Luca Mast

Oppenau Ost /
Schäfersfeld

Dein Ansprechpartner: Rüdiger Kühne
 

Oppenau Nord-Ost /
Ibacher Holzplatz

Dein Ansprechpartner: Rüdiger Kühne

Oppenau Nord /
Moos

Dein Ansprechpartner: Reinhold Haas