Erinnerung an die Landeplatzsituation im Fluggebiet Oppenau West

Liebe Mitglieder und Gastflieger*innen,

auch im Winter kann man in unseren Geländen schöne Flüge machen, und wir hoffen, dass Wind und Wetter uns auch dieses Jahr oft Gelegenheit dazu geben werden. Damit wir auch weiterhin problemlos fliegen können und Ärger mit den Nachbarn in den Fluggebieten vermeiden, weisen wir noch einmal nachdrücklich auf die geltenden Regelungen hin.

Insbesondere ist zu beachten, dass die Nutzung der früheren Landewiese „Wernest“ seit dem 01.06.2022 seitens des Eigentümers untersagt ist. Der zugelassene offizielle Landeplatz für die Startplätze Zuflucht-Rossbühl (West) und Sandkopf (Süd) ist ausschließlich der Landeplatz Nockenbauernhof !

Falls ihr nach dem Start an der Zuflucht beschließt, nach rechts abzubiegen, denkt bitte daran, dass der Weg aus dem nördlichen Kessel bis zum Landeplatz vor allem in der thermikarmen Zeit sehr lang werden kann. Achtet bei eurer Flugplanung deshalb (nicht nur im Winter) darauf, rechtzeitig und mit ausreichender Höhe Richtung Nockenbauernhof zu fliegen.

Notlandungen auf der Wernestwiese sind erstens vermeidbar, bescheren uns zweitens als Pilotengemeinschaft unnötigen Ärger und zeugen drittens von falscher Flugplanung und damit von Defiziten in der Ausbildung. Falls einzelne Piloten diesbezüglich wiederholt negativ auffallen sollten, werden wir nicht zögern, Flugverbote auszusprechen!

Der Gesamtvorstand der Oppenauer Gleitschirmflieger