Corona update

Liebe Vereinsmitglieder,

hier unser Update zur aktuellen Lage an unseren Start- und Landeplätzen in Oppenau nach der gemeinsamen Besprechung mit unseren Nachbarvereinen.

  • Gemeinsamer Konsens: Unsere Fluggelände bleiben noch bis zum 3.Mai geschlossen.
  • Weiteren Antrag beim zuständigen Ministerium (bevorzugt durch den DHV) unter Einbeziehung auch weiterer, gewichtiger Interessensgruppen wie Golf, Tennis etc.
  • Hier, zur Info, auch noch die angesprochenen, aktuellen Aktivitäten des DAeC:
  • https://www.daec.de/news-details/daec-update-zu-corona-und-luftsport/

 

Hier das Schreiben unseres regional beauftragten Dieter Lische

Hallo Vorstände,

 ich möchte euch kurz über die aktuellen Geschehnisse sowie Überlegungen in Bezug auf das Drachen- und Gleitschirmfliegen in der DHV Region Süd West informieren.

 Zwei Vereine hatten den Flugbetrieb wieder aufgenommen, da nach ihrer Rechtsauffassung durch Einhalten von Abstands- und Hygienregeln gegen keine Vorgaben der Corona VO verstoßen wird. Diese Auffassung wurde gestern vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) nicht geteilt. Ein Verein wurde aufgefordert den Flugbetrieb einzustellen, auf empfindliche Geldstrafe bei Zuwiderhandlung wurde hingewiesen.

 So heißt es aus dem RPS im Wesentlichen:

„Nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 CoronaVO ist der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, für den Publikumsverkehr bis zur Freigabe durch das RP geschlossen. Gelände, auf denen auf der Grundlage von § 25 LuftVG mit nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten gestartet und gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinne. Dabei ist es unerheblich, dass keine bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung vorliegt und die Sportausübung unter freiem Himmel erfolgt. Der Betrieb ist daher untersagt. Der Betrieb der Einrichtung entgegen dieser Untersagung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.“

 Ob die betroffenen Vereine der Aufforderung folgenwerden, ist durch deren Vorstände noch nicht abschließend entschieden.

 Im Kern geht es also immer noch um die Streifrage, ob unsere Start- und Landeplätze als Sportstätten zu definieren sind.

Um dies zu klären hatte Björn Klassen bereits am Dienstag telefonisch mit RPS Verbindung aufgenommen, von dort aus sollte eine Antwort nach interner Abstimmung erfolgen. Nach Ausbleiben einer Rückmeldung erfolgte die zweite telefonische Anfrage am Freitag, es war jedoch kein Mitarbeiter aus dem Bereich erreichbar. Daraufhin wurde eine schriftliche Anfrage des DHV an das Referat gerichtet. (Anlage)

Zu Überlegungen des möglichen weiteren Vorgehens in der Region, trafen sich heute Morgen in einer Videokonferenz Vorstände aus dem Bereich Schwarzwald.

(Vielen Dank für die Organisation an Bernd Steggemann von den Borkies Sasbachwalden. Weitere Vereinsvertreter waren zugeschaltet: Teufelsflieger Loffenau, Oppenauer Gleitschirmflieger, Gleitschirmclub Kraichtal, Gleitschirm Freunde Bühlertal und Windeckfalken Lauf.)

 In diesem Kreise war man sich einig, den Flugbetrieb vorerst nicht aufnehmen zu wollen.

 Da die Abstimmungsgespräche der Ministerrunde mit Kanzlerin verschoben wurde und somit Auswirkungen aus dieser Runde frühestens in 14 Tagen folgen, wurde angeregt durch Einbindung der Landtagsabgeordneten unser Anliegen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Es kam dazu der Vorschlag ein Musterschreiben an die Vorstände zu verteilen um ein abgestimmtes Ansprechen des Problems in der Fläche sicherzustellen. An dieser Stelle war ich um Zuarbeit mit entsprechendem Schriftstück dankbar.

 Es wurde festgehalten, dass das Sozialministerium zuständig ist für Ausnahmen von der Corona Verordnung. Den Antrag auf Befreiung der Sportstättenschließung für uns Flieger aber gleich lautend für zum Beispiel Golf, Tennis und weitere ähnlich gelagerte Sportarten, sollte durch den DHV übernommen werden, ebenso die Einbindung der Landessportverbände, die bereits die Spitzensporterlaubnis erwirkt haben.

 Ein weiteres Thema in der Runde war die Überlegung, wie wir mit dem Thema Gastflugregelung nach eingeschränkter Wiederöffnung der Gelände umgehen wollen. Die uneingeschränkte Gästeregelung wurde von allen kritisch gesehen, eine Überwachung einer reduzierten Zulassung für Gäste in den Geländen ist organisatorisch schwer zu steuern. Ein Kompromiss wäre die Patenschaftsregelung, bei der wenige Gäste, immer zusammen mit einem Vereinsmitglied, im Gelände unterwegs sind. Somit besteht Kontrolle der Auflagen und sicheres Bewegen im Fluggelände. Über die Umsetzung wird zunächst in den Vorstandschaften diskutiert.

Ich melde mich sobald es etwas Neues gibt.

 Ich bin weiter offen für eure Fragen, Ideen und Anregungen.

Bis bald Gruß

Dieter Lische

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Herzlich euer Vorstand Oppenauer-Gleitschirmflieger